Zahntechnikerin/Zahntechniker

Die Rekonstruktion verlorener oder teilweise zerstörter Zähne basiert auf der individuellen Vorarbeit der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes sowie auf der handwerklichen Herstellung des Zahnersatzes durch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker im Dentallabor.

In der funktionellen und ästhetischen Nachbildung der verlorenen oder teilzerstörten Zähne liegt das handwerkliche und auch künstlerische Element des Zahntechnikerberufes. Die hierzu notwendigen praktischen Fertigkeiten sowie die anatomisch-prothetischen, werkstofftechnischen und fertigungs- und prüftechnischen Kenntnisse werden unter Berücksichtigung digitaler Technologien in der dreieinhalbjährigen Ausbildung sowohl im zahntechnischen Labor als auch in der Berufsschule erworben.

Eingangsvoraussetzungen

Nach den Vorgaben für die Berufsausbildung zur Zahntechnikerin/zum Zahntechniker ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Auszubildenden im Zahntechnikerhandwerk sollten gutes technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, gutes räumliches Vorstellungs- und Sehvermögen sowie eine absolute Farbtüchtigkeit mitbringen.

Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Neben dem Gesellenbrief wird den Auszubildenden, die nicht die Fachoberschulreife mitbringen, im Fachbereich Zahntechnik die Chance eröffnet, in ihrer dreieinhalbjährigen Ausbildung die Fachoberschulreife und bei guten Leistungen sogar den Q-Vermerk als weiterführenden allgemeinbildenden Abschluss mit der Berufsausbildung zu erreichen. Diese Doppelqualifikation soll die Berufsperspektiven der Auszubildenden verbessern.

Junge Gesellinnen und Gesellen können:

  • vor einer Handwerkskammer die Meisterprüfung ablegen, um danach als Abteilungsleitung oder Laborleitung in einem zahntechnischen Labor zu arbeiten oder als Laborinhaber die Selbstständigkeit zu wagen.
  • mit der Fachhochschulreife ein Dentaltechnologiestudium oder Dentalbetriebswirtstudium an bestimmten Fachhochschulen aufnehmen.
  • mit dem Abitur das Studium eines Lehramtsstudienganges für berufsbildende Schulen an einer Universität aufnehmen, um danach als Lehrerin oder Lehrer den Fachunterricht für angehende Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, Medizinische Fachangestellte, sowie pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte oder im Bereich der Gesundheitserziehung z. B. bei Krankenkassen, Gesundheitsbehörden und Medien zu arbeiten.
  • mit dem Abitur Zahnmedizin studieren, um als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten. 

Stundentafel / Ausbildungsjahr

1

2

3

4

Berufsbezogener Lernbereich

       

Herstellung von herausnehmbarem Zahnersatz (HZ)

2,5

3,5

2

0

Herstellung von festsitzendem Zahnersatz (FZ)

2

2

5

4

Therapeutische Versorgung (TV)

2,5

1,5

0

3

Fremdsprachliche Kommunikation

0-1

0-1

0-1

0-1

Wirtschafts- und Betriebslehre

1

1

1

1

Berufsübergreifender Lernbereich

       

Deutsch/Kommunikation

1

1

1

0-1

Religionslehre

0-1

0-1

0-1

0-1

Sport/Gesundheitsförderung

0-1

0-1

0-1

0-1

Politik/Gesellschaftslehre

1

1

1

1

Differenzierungsbereich

       

Technische Kommunikation

0-1

0-1

0-1

0

Wochenstundenzahl

12

12

12

12