Fachkräfte für Schutz und Sicherheit können Männer und Frauen sein. Sie sorgen als Dienstleister im öffentlichen oder privaten Bereich für Ordnung und Sicherheit.
Sie könnten z.B. tätig sein
Auch kaufmännische Aufgaben fallen in ihren Tätigkeitsbereich, denn sie sollen das jeweilige Dienstleistungsangebot ihres Betriebes auf die Bedürfnisse der Kunden maßschneidern.
Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Zu einem beträchtlichen Teil finden sich auch Auszubildende mit dem Hauptschulabschluss oder mit der Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist jedoch keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist auch keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber/innen für den Beruf zu überprüfen. Voraussetzungen im einzelnen:
Nach Abschluss der Ausbildung ergeben sich Berufschancen in den verschiedensten Bereichen im Rahmen der vorgenannten Tätigkeitsfelder im Sektor Ordnung und Sicherheit.
Stundentafel / Ausbildungsjahr | 1 | 2 | 3 |
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Berufsbezogener Lernbereich | |||
Geschäftsprozesse und Betriebsorganisation | 3 | 2-3 | 3 |
Technischer Personen- und Objektschutz | 2 | 3-4 | 2-3 |
Präventive und reaktive Maßnahmen | 2 | 2 | 2-3 |
Fremdsprache | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Berufsübergreifender Bereich | |||
Deutsch/Kommunikation | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Religionslehre | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Sport/Gesundheitsförderung | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Politik/Gesellschaftslehre | 0-1 | 0-1 | 0-1 |
Wochenstunden | 12 | 12 | 12 |