Sie wollen später in verantwortlicher Position mit Personalverantwortung in der Produktion, dem analytischen Labor, der Forschung, dem Technikum, dem Lehrbereich oder auch Verkauf der chemischen Industrie, der pharmazeutischen Industrie, der Nahrungsmittelindustrie oder auch staatlichen Untersuchungsämter arbeiten, dann bietet die Fachschule Ihnen die entsprechende Ausgangsbasis.
Der Unterricht gliedert sich in den fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Bereich. Die Fächer im fachrichtungsbezogenen Bereich sind in Lernfelder und Lernsituationen gegliedert. Diese werden je nach Schwerpunktinhaltlich differenziert.
Die Labortechnik ist traditionell in der klassischen Chemie verankert und besitzt einen inhaltlichen Schwerpunkt in der instrumentellen Analytik. In den Lernsituationen werden Ihnen fundiert und praxisnah die spektroskopischen Methoden (IR-, NMR, AAS, HPLC, Massenspektrometrie), Chromatographie und Elektrophorese nahe gebracht.
Die Betriebstechnik richtet sich nach den Prinzipien der chemischen Verfahrenstechnik aus. In den Lernsituationen werden Ihnen vertiefte Kenntnisse zur mechanischen Strömungslehre, Wärmetransportprozesse, Trennverfahren wie Rektifikation, Extraktion, Ab- und Adsorption, Reaktionstechnik und Prozessleittechnik vermittelt.
In beiden Schwerpunkten weisen Sie im sechsten Semester während der Projektarbeit Ihre Fähigkeit nach, dass Sie im Team problemlösend und forschend, Optimierungen von realen betrieblichen Prozessen durchführen können.
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang sind der Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Chemie-, Lack-, Biologie-, Physiklaborant/in, Chemikant/in, Pharmakant/in, PTA, CTA, BTA..., lebensmitteltechnologische Berufe), das Vorliegen eines Berufsschulabschlusszeugnisses, soweit der Besuch der Berufsschule für die Berufsausbildung notwendig war und eine einjährige berufliche Tätigkeit (Nachweis kann auch während der Fachschulausbildung nachgewiesen werden). Abweichend hiervon kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von fünf Jahren vorweisen kann. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Auszubildende im letzten Drittel ihrer Ausbildung in die Fachschule aufgenommen werden. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in Zweifelsfällen mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Chemietechniker/in“ zu führen. Durch eine Zusatzprüfung kann der Studierende mit dem Abschluss ebenfalls die Fachhochschulreife erwerben und an einer Hochschule weiter studieren. Die Berechtigung als betrieblicher Ausbilder tätig zu werden, kann im Rahmen einer Weiterbildung erworben werden.
Fächer |
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Fachrichtungsübergreifender Lernbereich |
Kommunikation |
Betriebswirtschaft |
Fremdsprache |
Personalführung/Arbeitsrecht |
Soziologie/Politik |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
Prozessanalyse und -planung (LF 1, 5) |
Prozessentwicklung und -durchführung (LF 2, 6) |
Betriebliches Management (LF 3, 4, 7) |
Projektarbeit |
Gesamtunterrichtsstundenzahl über vier Jahre
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Durch Weiterbildung zum Erfolg in der beruflichen Praxis.