Informationen der Verwaltung / Sekretariat
Auskunft über Fahrkosten für das SchokoTicket/ Praktikum nur persönlich in der Verwaltung
(6 Wochen vor Beginn des Praktikums!). Fahrkosten zu einer Praktikumsstelle können nur bis max. 30 km beantragt werden.
Alle Schüler, die sich im Besitz eines SchokoTickets befinden (auch Selbstzahler), sind verpflichtet einen gültigen Schülerausweis mit sich zu führen.
Schüler die bereits ein SchokoTicket über ihre zuletzt besuchte Schule erhalten haben, müssen erneut einen SchokoTicketantrag über unsere Schule stellen, da es sich hier um einen anderen Schulträger handelt . Außerdem steigt die zumutbare Entfernung von 3,5 auf 5 km.
Das alte SchokoTicket verliert am Ende des Bildungsziels / mit Beginn des neuen Schuljahres seine Gültigkeit.
Schulbescheinigungen und Bafög-Anträge sind in der Verwaltung erhältlich und müssen vom Klassenlehrer unterschrieben werden.
Adressen- und Telefonnummern / Adressänderungen müssen persönlich in der Verwaltung angegeben/geändert werden.
Für die Abmeldung: